Der Motorrad-Führerschein in Deutschland
Mit 18 nicht direkt jede Leistungsklasse erlaubt

In Deutschland wird der Motorradführerschein als "Führerscheinklasse A" bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen eigenständigen Führerschein, das heißt, es ist nicht nötig, vorher bereits den Autoführerschein erworben zu haben. Jedoch wird dies von vielen Fahrschulen empfohlen, da man dadurch bereits eine solide Grundausbildung im alltäglichen Straßenverkehr bekommt und sich ganz auf den Motorradführerschein konzentrieren kann.
Bereits im Alter von 16 Jahren kann man den Führerschein der Klasse M machen. Dieser erlaubt das Führen von zwei- bis dreirädigen Kraftfahrzeugen bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde. Jedoch wird diese Klasse in Deutschland noch nicht erteilt.
Führerschein A1 ab 16 Jahren
Ebenfalls mit 16 Jahren kann man bereits einen Führerschein der Klasse A1 machen, welcher zum Führen von Krafträdern mit einem maximalen Hubraum von 125 Kubikzentimetern und einer maximalen Leistung von 11 Kilowatt (15 PS) berechtigt. Dieser Führerschein schließt Klasse M mit ein.
Ab 18 Jahre: Führerschein Klasse A "beschränkt"
Ab 18 Jahren darf man den Führerschein der Klasse "A beschränkt" machen. Dieser berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer maximalen Leistung von 25 Kilowatt (34 PS) und einer maximalen Literleistung von 0,16 Kilowatt pro Kilogramm. Er beinhaltet die Klassen M und A1 und wird nach zwei Jahren automatisch zur Klasse "A1 unbeschränkt".
Ab 20 Jahren bei mindestens zwei Jahren Fahrpraxis oder ab 25 Jahren ohne Fahrpraxis kann man den Führerschein der Klasse "A unbeschränkt" machen. Dieser berechtigt zum Führen sämtlicher Krafträder im Sinne der Straßenverkehrsordnung, mit und ohne Beiwagen. Er schließt die Klassen A1 und M mit ein. Anfang Januar gab es in Deutschland über 6,7 Millionen Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis.
